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Auszug - Grundsatzbeschluß zum Bau einer Asylunterkunft  

 
 
08/2016/089 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 20.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Schmidt und seine Tochter, Frau Schmidt, der Gebr. Schmidt freischaffende Architekten GmbH, Bad Segeberg, stellen anhand einer Präsentation der Gemeindevertretung sowie den anwesenden Gästen der Gemeindevertretersitzung ihre Ideenskizze zur Unterkunft von Flüchtlingen auf dem gemeindeeigenen Grundstück Kieler Straße in Wiemersdorf vor. Anhand drei verschiedener Varianten werden die Möglichkeiten der unterschiedlichen Modellbauweisen ersichtlich. Die Gemeinde hätte unterschiedliche Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten. Ebenso können durch Leichtbauwände die Größenordnungen der Wohnungen festgelegt werden. Je nach dem mit welchem Bedarf die Gemeinde rechnet, wäre auch ein Bau in zwei Bauabschnitten durch zwei einzelne Gebäude möglich.

 

Nach der Vorstellung der drei unterschiedlichen Varianten geben Herr und Frau Schmidt Auskunft über die Erleichterung der Energiesparordnung und durch die Gesetzgebung und die dann dazugehörige Rückbauverpflichtung, über die sparsame Ausstattung des Gebäudes und über zukünftige Bauunterhaltung durch die Gemeinde.

 

Im Anschluss an die Vorstellung durch das Architekturbüro stellt Bürgermeister Sick den Antrag die Tagesordnungspunkte 9 und 10 von der Tagesordnung zu nehmen. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass noch vor einiger Zeit unterschiedliche Ansichten zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft bestanden haben und dass derzeit durch verschiedene Anträge von privaten Personen / Investoren für die Gemeinde kein Zugzwang zum Bau einer eigenen Unterkunft besteht.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0