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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Beauftragung eines Ingenieurbüros mit den erforderlichen Architektenleistungen  

 
 
12/2013/015 Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 4
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes beschlossen. Das Architekturbüro Gebr. Schmidt GmbH, Lindenstraße 14, 23795 Bad Segeberg soll mit den noch ausstehenden Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0