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Auszug - Bestätigung der Wahl eines 2. stellvertretenden Wehrführers  

 
 
06/2016/078 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 besteht nunmehr die Möglichkeit, dass in die Gemeindewehrführung, bestehend aus dem Wehrführer und dessen Stellvertreter, nunmehr mit vorheriger Zustimmung der Gemeindevertretung weitere Stellvertreter gewählt werden können. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.11.2015 aufgrund eines Antrages der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen hierüber beraten und der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers zugestimmt. Daraufhin wurde eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr einberufen, die am 12.02.2016 stattfand, in welcher der Feuerwehrkamerad Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer gewählt wurde.

 

Beschluss:

Aufgrund der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 24.11.2015 zur Wahl eines 2. stellvertretenden Wehrführers und der während der Mitgliederversammlung am 12.02.2016 der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen durchgeführten Wahl bestätigt die Gemeindevertretung die Wahl des Herrn Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 6 Jahren.

 

Da Herr Holste an diesem Abend verhindert ist, wird Frau Bürgermeisterin Peschel die Ernennung zum 2. stellvertretenden Wehrführer sowie die Aushändigung der Ernennungsurkunde auf dem kommenden Dienstabend am 5.4.2016 vornehmen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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