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Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur vereinfachten Änderung des B-Plan Nr. 3 im Aukamp mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
06/2016/078 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung Hitzhusen hat am 21.01.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, den B-Plan-Nr. 3 (Aukamp) aufzuheben. Es war jedoch beschlossen, dass die Gemeindevertretung vor der Aufhebung noch darüber berät, ob eine Aufhebung notwendig ist oder aber eine vereinfachte Änderung des bestehenden B-Planes ausreicht, um die Planungsziele (Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten) zu erreichen.

 

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 21.01.2016 TOP 6 (VO/06/2015/069) auf. Begründung: Die Planungsziele der Gemeinde lassen sich mit der Aufhebung des B-Planes Nr. 3 (Aukamp) nicht verwirklichen.

Die Ziele der Gemeinde lassen sich mit einer vereinfachten Änderung des B-Planes erreichen.

 

Insofern fasst die Gemeinde Hitzhusen den

 

Aufstellungsbeschluss für eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Aukamp“ mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Beschluss:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 3 r das Gebiet „Aukampsiedlung soll wie folgt geändert werden:

 

  • Anpassung der Bebauungsmöglichkeiten
  • Streichung der Dachform
  • Streichung der Dachneigung
  • Streichung der Dachfarbe
  • Streichung der Firstrichtung
  • Festsetzung von GRZ 0,3 für alle Grundstücke im überplanten Bereich
  • Änderung der Baugrenze, großgigere Bebauungsmöglichkeit
  • Einhaltung und Darstellung des 30-m-Schutzstreifens um den Wald
  • Der Änderungsbereich erfasst nicht den 30-m-Schutzbereich Landschaftsschutz Bramau, der Schutzbereich liegt außerhalb des von der Änderung erfassten Planbereiches.

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg, Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

  1. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

  1. Die Kosten für die Änderung des B-Planes sind von den Begünstigten der Änderung zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

 

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 wird mit den Vorgaben der Gemeinde nach Nr. 1 beschlossen.

 

 

  1. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

rg Biel


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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