Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Gemäß § 6 des Straßen - und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung werden die Grundstücke der Gemarkung Armstedt, Flur 6, Flurstücke Trennstücke aus 3/16 u. 3/17 (genaue Lage siehe Anlage) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Am Würen“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||