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Beschluss: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
Es werden folgende Planziele verfolgt:
bisherige landwirtschaftliche Nutzung soll zugunsten eines Gewerbegebietes (mit Betriebswohnung) im südlichen Bereich und eines angrenzenden Wohngebietes im nördlichen Bereiches geändert werden
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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