Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Innerhalb der Gemeindevertretung tritt die Frage auf, welche Belastungen auf die Gemeinde durch die Klage zukommen könnten. Ebenso stellt sich die Frage, ob alle Gemeinden eine Sammelklage einreichen werden oder ob alle Gemeinden einzeln behandelt werden. Hierzu wird Herr Stölting von der Amtsverwaltung gebeten, eine Rückmeldung an den Bürgermeister zu geben, damit diese entsprechend an die Gemeindevertretung weitergeleitet werden kann. Beschluss: Die Gemeindevertretung genehmigt die fristgerechte Einlegung des Widerspruches durch die Kanzlei Heuking-Lühr-Wojtek, Hamburg, gegen den Widerruf des Bewilligungsbescheides vom 24.03.2016 des Kreises Segeberg über die Rückforderung einer Zuweisung für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (TSF-W). Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||