Bürgerinformationssystem
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Folgende Prioritätenliste wird festgelegt:
Im Bereich Bimöhler Straße stört eine Hecke den Sichtbereich. Evtl. muss hier der Sichtbereich freigeschnitten werden. Dies wäre durch das Ordnungsamt des Amtes zu regeln, wenn der Eigentümer der Hecke nicht aus eigener Einsicht die Hecke kürzt. Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/12/21.5 Her Konrad weist darauf hin, dass es ein europäisches Förderprogramm für Wegesanierung gibt. Die Wege sollen entsprechend dieser Prioritätenliste saniert bzw. ausgebessert werden. Abstimmungsergebnis:
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