Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Nach einer Aussprache nimmt die Gemeindevertretung im Rahmen eines informellen Planungskonzeptes zur Ausweisung von Windeignungsflächen wie folgt Stellung:
Bekanntlich befindet sich im Nordwesten der Gemeinden Hardbek und Hasenkrug bereits ein Windpark mit 12 Windkraftanlagen. Ebenfalls befinden sich in den nordwestlich gelegenen Nachbargemeinden Brokstedt und Willenscharen mehrere Windkraftanlagen.
Durch die nun im Entwurf des Regionalplanes vorgesehenen Windeignungsgebiete lt. anliegender Karte
Nr. 1 Beverloh – südöstlich von Hardebek Nr. 2 Flotthof – östlich von Hardebek Nr. 3 Fuhlendorf / Armstedt (Hohenhorst) – südlich von Hardebek gelegen
wird eine Umzingellungswirkung der Windkraftanlagen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hardebek erreicht, die nicht mehr akzeptabel ist.
Die in der anliegenden Karte mit der laufenden Nr. 4 ausgewiesene Fläche auf Hardebeker Gemeindegebiet ist mit rd. 6,8 ha als Kleinfläche anzusehen und somit für die Ausweisung von Windkraftanlagen nicht geeignet. Hinzu kommt, dass diese Fläche vor wenigen Jahren durch die Landesforstanstalt neu aufgeforstet wurde und allein von daher als Windeignungsgebiet nicht geeignet ist.
Bekanntlich wird in der Nachbargemeinde Großenaspe im Ortsteil Brokenlande im Zuge des 6-spurigen Ausbaues der A 7 eine Wildbrücke errichtet. Im Zuge des damit zu erwartenden Wanderkorridors des Rotwildes auch in Richtung der im Zuge des Neubaues der A 20 im Bereich der Gemeinde Mönkloh geplanten Wildbrücke ist die Ausweisung von Windeignungsgebieten hinderlich.
Im Bereich des Forstes Brokenlander Gehege, das sich in Teilen auf das Gebiet der Gemeinde Hardebek erstreckt, wird der nicht sicher nachgewiesene Standort von Rotmilanhorsten vermutet.
Abschließend bittet die Gemeindevertretung die Landesplanung die vorstehenden Hinweise bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu beachten. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||