Bürgerinformationssystem
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a) Ein Einwohner beschwert sich über die Lärmbelästigung der Biogasanlage Gripp. Er fragt, ob die Lautstärke rechtens ist. Herr Boyens erklärt, dass er dies nicht beantworten kann. Die Amtsverwaltung soll die Angelegenheit klären.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2016/15/02 a)
b) Eine Einwohnerin bemängelt die Straßenverhältnisse in den kleinen Stichstraßen, die durch die Trecker und Lohnunternehmen kaputt gefahren werden. Sie fragt, wer die Kosten der Ausbesserung zu zahlen hat. Bürgermeister Boyens erläutert hierzu, dass die Gemeinde, also Einwohnerinnen und Einwohner, die Unterhaltungskosten tragen.
c) Weiter wird gefragt, ob der Gemeinde bereits Anträge für den Bau der Windkraftanlagen vorliegen. Wenn ja, wo und von wem. Herr Boyens erläutert kurz, welche Flächen in Weddelbrook als Windenergieeignungsflächen festgelegt worden sind. Außerdem teilt er mit, dass der Gemeinde noch keine Anträge vorliegen.
d) Ein Einwohner aus der Gemeinde Föhrden-Barl fragt, ob die Gemeinde Weddelbrook für oder gegen Windkraft ist. Bürgermeister Boyens erklärt, dass dies unter Tagesordnungspunkt 10 erörtert werden soll.
e) Ein Einwohner fragt, wer für die Genehmigung zuständig ist. Hierzu teilt Herr Boyens mit, dass er dies nicht genau weiß. Er vermutet jedoch, dass LLUR in Itzehoe.
f) Ein weiterer Einwohner fragt, wie die angegebenen Flächen zu verstehen sind. Kann direkt an der Grenze schon die erste Anlage stehen? Wie hoch sind die Anlagen? Wie sind die Abstände zur Bebauung? Nach Aussage von Herrn Boyens könnte die erste Anlage direkt an der Grenze der Fläche stehen. Die Anlagen sind ca. 200 Meter hoch. Der Abstand zur Bebauung im Außengebiet liegt bei ca. 400 Metern und von der Gemeindegrenze aus ca. 800 Meter.
g) Weiter ist unklar, welcher Termin für die Stellungnahmen ausschlaggebend ist. Es wird festgestellt, dass die Kommunen bis zum 31.05.2016 Zeit haben, ihre Stellungnahme abzugeben. Alle Bürgerinnen und Bürger können auch nach dieser Zeit noch Stellungnahmen abgeben. Ab Juli soll eine Plattform im Internet vorhanden sein, wo alle Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme abgeben können.
h) Eine Einwohnerin fragt, ob die angegebenen Flächen schon festgelegt sind. Bürgermeister Boyens erklärt, dass dies nur potentielle Flächen sogenannte Eignungsflächen sind. |
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