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Beschluss: Satzungsbeschluss über
nach § 10 BauGB
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 06.06.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für das Gebiet „südwestlich der Lindenstraße" und für das Gebiet "nördlich der Hauptstraße von Hauptstraße 8 bis Hauptstr. 18“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Timo Oppermann
Abstimmungsergebnis:
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