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Beschluss: Aufgrund des bestehenden Entwurfes soll das Verfahren des eingestellten Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet „Zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße" neu nach § 13 a BauGB (vereinfachtes Verfahren) angeschoben werden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/20/07
Abstimmungsergebnis:
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