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Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2016 laut vorgelegter Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
7
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land