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Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt, die Neubeschaffung einer Telefonanlage im Jahr 2017 zu einem voraussichtlichen Anschaffungspreis in Höhe von rd. 20.000 € für die Hardware in Angriff zu nehmen. Den vorstehenden Kosten sind weiterhin noch nicht bezifferbare Dienstleistungskosten hinzuzurechnen.
Abstimmungsergebnis:
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