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Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr  

 
 
02/2016/083 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren  wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.

Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:

1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 2.000EUR festgelegt. 

2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.000 EUR festgelegt.

3. Der Höchstbetrag gemäß  § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 2.000 EUR festgelegt:

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0