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Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr  

 
 
04/2016/060 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren  wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Föhrden-Barl für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.

Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:

1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 2.500 EUR festgelegt. 

2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.500 EUR festgelegt.

3. Der Höchstbetrag gemäß  § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 2.500 EUR festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0