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Beschluss: Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Föhrden-Barl für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen. Hierzu ergehen folgende Beschlüsse: 1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 2.500 EUR festgelegt. 2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.500 EUR festgelegt. 3. Der Höchstbetrag gemäß § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 2.500 EUR festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
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