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Beschluss: 1. Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld“, des Textes Teil B und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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