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Beschluss: Herr Kleingarn erläutert das Bauvorhaben.
Herr Peter Kleingarn, Geschäftsführer vom Prüflabor Nord GmbH, Bad Bramstedt hat im Rahmen der GV-Sitzung am 08.11.2016 unter dem TOP „Einwohnerfragestunde“ sein Projekt vorgestellt. Ein Beschluss der Gemeindevertretung hierzu wurde in der Sitzung am 08.11.2016 nicht gefasst. Herr Kleingarn möchte gerne einen Hochbau (Büro und Lager) neben der Abrollstrecke errichten und die Abrollstrecke erweitern. Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, ist die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) B-Planes erforderlich. Die Gemeinde Borstel möchte die Planungsabsichten unterstützen. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wird gefasst:
1.bei Änderung eines Bebauungsplanes: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“ soll wie folgt geändert und erweitert werden: Errichtung eines Prüflabors sowie Erweiterung der Abrollstrecke
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
6.Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
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