Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung und Auswertung der Angebotsunterlagen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, sofern die Auftragssumme im Rahmen der Kostenberechnung mit dem veranschlagten Investitionsvolumen von rd. 461.000,00 € (brutto) liegt. Abstimmungsergebnis:
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