04.10.2017 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher übertragen haben, wird für den Fall des § 13 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes OVR Christian Stölting zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 06.05.2018 gewählt.