22.10.2012 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher übertragen haben, wird für den Fall des § 13 Abs. 3 des gemeinde- und Kreiswahlgesetzes OVR Christian Stölting zum Wahlleiter gewählt.
Evtl. Gewährung von Zuschüssen an die Stadtwerke Barmstedt für die Herstellung von Hausanschlüssen für die geplante Breitbandversorgung in den Gemeinden Föhrden-Barl, Hitzhusen, Weddelbrook, Mönkloh und Heidmoor