Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 01/2018/004 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt  

 
 
Bezeichnung: 01/2018/004 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt
Datum: Mo, 29.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 30.07.2018  
01/2018/002  
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 7  
Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)     VO/01/2018/022  
    29.10.2018 - Gemeindevertretung Armstedt
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Armstedt bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

a)      Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

b)      Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Maren Horstmann und Andréns

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

c)      Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

d)      Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Maren Horstmann und Andréns

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

e)      Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jens Farr

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

f)        Neu: Soweit die Funktion des Gerätewartes vorübergehend oder dauerhaft durch mehrere Personen wahrgenommen wird, kann die Entschädigung geteilt werden.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jens Farr

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

 

Ö 8  
Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Europawahl am 26.05.2019     VO/01/2018/027  
Ö 9  
Feuerwehr - Auftragsvergabe zu Abgas-Absauganlage     VO/01/2018/028  
Ö 10  
Feuerwehrhaus Armstedt - Auftragsvergabe Zutrittskontrolle     VO/01/2018/029  
Ö 11  
Anbau an Feuerwehrhaus - hier Beauftragung von 15 Gewerken zur Bauausführung     VO/01/2018/031  
Ö 12  
Grundsatzentscheidung zur Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers     VO/01/2018/032  
Ö 13  
Verschiedenes