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Tagesordnung - 03/2021/023 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel  

 
 
Bezeichnung: 03/2021/023 13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
Gremium: Gemeindevertretung Borstel
Datum: Di, 14.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.09.2021  
03/2021/020  
     
   
Ö 3  
B4 Teil 1 - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 1 der Gemeinde Borstel für das Gebiet "westlich der Hauptstraße, inklusive Eichenweg, Am Teich, Twiete"     VO/03/2021/105  
Ö 4  
B4 Teil 1 - Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 Teil 1 für das Gebiet "westlich der Hauptstraße, inklusive Eichenweg, Am Teich, Twiete"     VO/03/2021/106  
    14.12.2021 - Gemeindevertretung Borstel
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Borstel hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „westlich der Hauptstraße, inklusive Eichenweg, Am Teich, Twiete den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 1 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Borstel für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 Teil 1 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem

Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs.

1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine

Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon

vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Borstel beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eckhard Kohn geändert lt. Protokoll vom 01.03.2022, Garlef Alwart, Dietmar Lindner

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

4

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 5  
B4 Teil 2 - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 Teil 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet "östlich der Hauptstraße, inklusive Hagener Weg, Redder"     VO/03/2021/107  
Ö 6  
B4 Teil 2 - Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 Teil 2 für das Gebiet "östlich der Hauptstraße, inklusive Hagener Weg, Redder"     VO/03/2021/108  
Ö 7  
Verschiedenes