Bemerkung:
Arne Konrad regt an, dass entsprechende Stromspeicher im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.
Der Ausschussvorsitzende Bernd Konrad erläutert hierzu, dass die Gemeinde im Vorwege ca. 1 ha erwerben kann. Der Eigentümer hat hierzu schon das OK gegeben.
Den Kaufpreis legt abschließend die Gemeinde fest.
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Am 22.06.2023 wurde ein Antrag auf Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt.
Der Antrag liegt seit 02.10.2023 1644 Uhr im Amt vor.
Der PUMA soll sich mit dem Thema befassen und ggf. einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen.
Der Antrag liegt als Anlage bei.
Beschluss:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
- Für das Gebiet „PV Freiflächenalnage im Ortsteil Brokenlande -Flur 4, Flurstück 23/8; 96;62/26 u. 14/3 “ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt: Errichtung PV-Freiflächenanlage
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
- Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen, einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.
Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.
- Für die Flächen ist eine Freigabe vom Kampfmittelräumdienst erforderlich. Die Freigabe ist von den Antragstellenden zu beantragen und die Kosten zu tragen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 1 |