Beschluss:
Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
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die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Brüchkoppel“ |
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „Brüchkoppel“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 09.11.2023 mit folgen-
dem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 09.11.2023 , TOP 8 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen): Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 86 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „Brüchkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Dirk Mewes