Die Gemeindevertretung beschließt die Kündigung der Anteile der SH Netz AG anteilig im Umfang des offenen Darlehens zuzüglich anfallender Steuern (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Rückzahlung soll bis zum 15.04.2024 erfolgen. Die Kündigung soll nachrichtlich der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg und der des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Kenntnis gegeben werden.