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Tagesordnung - 02/2024/107 9.Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

 
 
Bezeichnung: 02/2024/107 9.Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 02.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
Anlagen:
02 GV Einladung vfg  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 4  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 21.10.2024  
02/2024/117  
     
   
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 8  
1. Einwohnerfragezeit      
Ö 9  
Erweiterungsneubau Kita Bimöhlen: Nachträgliche Zustimmung zur Auftragsvergabe diverser Gewerke     VO/02/2024/302  
Ö 10  
Jahresplaner Gemeindevertretersitzungen     VO/02/2024/312  
Ö 11  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023     VO/02/2024/315  
Ö 12  
B2 T2 1.Ä / F6 - Abwägungsbeschluss nach der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TÖB für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"     VO/02/2024/321  
Ö 13  
F6 - Abschließender Beschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges" der Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2024/322  
Ö 14  
B2 T2 1.Ä - Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges" der Gemeinde Bimöhlen     VO/02/2024/323  
    02.12.2024 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Satzungsbeschluss über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 r das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 r das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 02.12.2024 mit folgendem Ergebnis gepft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 02.12.2024, TOP 12 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 r das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Reimer Wagner und Michael Schirrmacher

 

Die Sitzungsleitung übernimmt Herr Heisch.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 15  
8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bimöhlen (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/02/2024/324  
Ö 16  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025     VO/02/2024/325  
Ö 17  
Verlängerung der Optionsfrist zum § 2 b Umsatzsteuergesetz      
Ö 18  
Anfragen und Mitteilungen der Mitglieder      
Ö 19  
2. Einwohnerfragezeit      
N 20     Antrag Fristverlängerung Bebauungsfrist -1      
N 21     Antrag Fristverlängerung Bebauungsfrist -2      
N 22     Gestattungsvertrag für Hochspannungserdkabel und Fernmeldeleitungen      
N 23     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02 GV Einladung vfg (347 KB)