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Tagesordnung - 11/2012/037 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug  

 
 
Bezeichnung: 11/2012/037 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Beantwortung von Einwohnerfragen      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 02.12.2013  
11/2013/033  
     
   
Ö 4  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"     VO/11/2014/045  
Ö 5  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I für das Gebiet "Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"     VO/11/2014/047  
    24.02.2014 - Gemeindevertretung Hasenkrug
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 Teil Ir das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 24.02.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4

 

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4

 

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4

 

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug

 

den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

K. Dorband, T. Hempel, H. Brandt

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 6  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil II der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Südöstliche Ortslagefür die Bereiche: nördliche Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südliche Dorfstraße innerhalb der OD, westlicher Lohweg; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"     VO/11/2014/046  
Ö 7  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 Teil II für das Gebiet "Südöstliche Ortslage für die Bereiche: nördliche Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südliche Dorfstraße innerhalb der OD, westlicher Lohweg; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne"     VO/11/2014/048  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"     VO/11/2013/035  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"     VO/11/2013/036  
Ö 10  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 11  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 12  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014     VO/11/2014/042  
Ö 13  
Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse     VO/11/2014/043  
Ö 14  
Rückübertragung der gemeindlichen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe nach dem Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz auf die amtsangehörigen Gemeinden     VO/11/2014/044  
Ö 15  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014     VO/11/2014/049  
Ö 16  
Auftragsvergabe für eine neue Schließanlage im Dorfhaus Hasenkrug      
Ö 17  
LED-Beleuchtung für die Straßenlaternen in Hasenkrug      
N 18     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 19     Bau-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 20     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten a) Ablösung von zwei Kommunaldarlehn      
N 21     Erlass einer Forderung