Beschluss:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I für das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne“ |
nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 24.02.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 | |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 | |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 24.02.2014, TOP 4 | |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug
den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Nordwestliche Ortslage für die Bereiche: beidseitig der Heidestraße, nördliche Dorfstraße von Heidestraße bis einschl. Nr. 17a, östliche Gartenstraße, südliche Austraße; ausgenommen vorhandene Bebauungspläne“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
K. Dorband, T. Hempel, H. Brandt