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Tagesordnung - 06/2016/078 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen  

 
 
Bezeichnung: 06/2016/078 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen
Datum: Do, 31.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde Teil 1      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21.01.2016  
06/2016/075  
     
   
Ö 4  
Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Anregungen, Kritik, offene Fragen      
Ö 7  
Beratung und Beschlussfassung zur vereinfachten Änderung des B-Plan Nr. 3 im Aukamp mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss     VO/06/2016/084  
Ö 8  
Bestätigung der Wahl eines 2. stellvertretenden Wehrführers     VO/06/2016/080  
Ö 9  
Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Hitzhusen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)     VO/06/2016/078  
    31.03.2016 - Gemeindevertretung Hitzhusen
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 besteht nunmehr die Möglichkeit, dass in die Gemeindewehrführung, bestehend aus dem Wehrführer und dessen Stellvertreter, nunmehr mit vorheriger Zustimmung der Gemeindevertretung weitere Stellvertreter gewählt werden können. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.11.2015 aufgrund eines Antrages der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen hierüber beraten und der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers zugestimmt. Daraufhin wurde eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen einberufen, die am 12.02.2016 stattfand, in welcher der Feuerwehrkamerad Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer gewählt wurde.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% der EntschVOfF (§ 5 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von 100% der EntschVOfF (§ 5 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.

 

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 10  
Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung     VO/06/2016/079  
Ö 11  
Benennung eines neuen bürgerlichen Mitgliedes sowie dessen Vertretung für den Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten     VO/06/2016/081  
Ö 12  
Einwohnerfragestunde Teil 2      
N 13     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 14     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 15     Wegeangelegenheiten      
N 16     Verschiedenes