Die Gemeindevertretung genehmigt die fristgerechte Einlegung des Widerspruches durch die Kanzlei Heuking-Lühr-Wojtek, Hamburg, gegen den Widerruf des Bewilligungsbescheides vom 24.03.2016 des Kreises Segeberg über die Rückforderung einer Zuweisung für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (TSF-W).