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Tagesordnung - 12/2013/019 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh  

 
 
Bezeichnung: 12/2013/019 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13.06.2013  
12/2013/018  
     
   
Ö 3  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet "Nördlich der Lutzhorner Straße, zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4, Flurstück 1/3)"     VO/12/2013/031  
Ö 7  
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet "nördlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)"     VO/12/2013/032  
    13.08.2013 - Gemeindevertretung Mönkloh
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2r das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)

der Gemeinde nkloh

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde nklohr das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung nkloh am 13.08.2013 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung nkloh vom 13.08.2013, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung nkloh vom 13.08.2013, TOP 6

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung nkloh vom 13.08.2013, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung nkloh vom 13.08.2013, TOP 6

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung nkloh vom 13.08.2013, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung nkloh vom 13.08.2013, TOP 6

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.              Die Gemeindevertretung nkloh beschließt

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde nklohr das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3) als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt und der Durchführungsvertrag beschlossen.

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde nklohr das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung becksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Hauke Runge

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 8  
Informationen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Erweiterung des Arbeitskreises      
Ö 9  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet "nordwestlich der Glückstädter Straße und nordöstlich der Hermann-Brettin-Straße"     VO/12/2013/033  
Ö 10  
Entsorgung des Strauchgutes      
Ö 11  
Finanzangelegenheiten öffentlicher Teil      
Ö 12     Informationen für die Bürgerinnen und Bürger      
Ö 12.1  
Unterrichtung der Bürger      
Ö 12.2  
Einwohnerversammlung      
Ö 13  
Winterdienst      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 14.1  
Abnahme von Bäumen      
Ö 14.2  
Sichtbehinderung am Supenweg      
Ö 14.3  
Ortsnaturschutzbeauftragter      
Ö 14.4  
Nutzung des Gemeindewappens      
Ö 14.5  
Fortbildung für Gemeindevertreter      
Ö 15  
Einwohnerfragezeit      
Ö 16  
Festlegung eines neuen Sitzungstermins      
N 17     Finanzen nichtöffentlicher Teil      
N 17.1     Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift - nichtöffentlicher Teil      
N 17.2     Personalangelegenheiten      
N 17.3     Mieten und Pachten      
N 18     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)