2024-09-10 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Die Belange des archäologischen Denkmalschutzes werden in der Begründung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und in der Begründung der 2. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe korrekt berücksichtigt. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-09-11 Stadt Neumünster | Wir bedanken uns für die Beteiligung in den oben genannten Verfahren. Seitens des Fachdienstes Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster werden keine Bedenken gegen die o.g. Verfahren hervorgebracht. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-09-20 Kampfmittelräumdienst | In der o. a. Gemeinde/Stadt sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Tiefbaumaßnahmen wie z. B. Baugruben/Kanalisation/Gas/Wasser/Strom und Straßenbau ist die o. a. Fläche/Trasse gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt Dezernat 33, Sachgebiet 331 Mühlenweg 166 24116 Kiel durchgeführt. Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können. | Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |
2024-09-20 Untere Forstbehörde | Gegenüber der letzten Beteiligung stellt sich aus Sicht der Forstbehörde kein anderer Sachverhalt dar. Daher verweise ich auf meine Stellungnahme vom 25.03.2024. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-10-02 Stadt Kaltenkirchen | Seitens der Stadt Kaltenkirchen werden zu den o.g. Bauleitplänen keine Anregungen oder Bedenken geäußert. | Keine Abwägung erforderlich. |
2024-10-21 Kreis Segeberg für den B21 2.Ä | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung: Tiefbau Keine Bedenken. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Stellungnahme. Vorbeugender Brandschutz Die brandschutztechnische Stellungnahme zur 1. Beteiligung hat weiterhin Gültigkeit! Aus brandschutztechnischer Sicht ist Folgendes zu berücksichtigen: Für den verkehrsberuhigten Straßenbereich sind Einengungen und andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Die Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr müssen erfüllt werden. Kreisplanung Keine Anregungen. Untere Denkmalschutzbehörde Keine Bedenken. Untere Naturschutzbehörde Keine Bedenken. Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. SG Gewässerschutz Keine Bedenken. SG Bodenschutz Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Änderungen. Hinweis: Im Umweltbericht auf Seite 12, Kapitel „A4) Fläche, Boden“, wurde eine planungsbegleitende Baugrunduntersuchung erwähnt. Diese Unterlage ist nicht mit eingestellt worden. SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. SG Abfall Keine Bedenken. SG Geothermie Keine Stellungnahme. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Bedenken Sozialplanung Keine Stellungnahme. Kitabedarfsplanung Keine Stellungnahme. Verkehrsbehörde Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen. Das genannte Bodengutachten bezieht sich auf den Ursprungsplan. Der Text in der Begründung spiegelt das auf den Geltungsbereich übertragbare Ergebnis wieder. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. |
2024-10-21 Kreis Segeberg ausschließlich für den F31 | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung: Tiefbau Keine Bedenken. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Stellungnahme. Vorbeugender Brandschutz Die brandschutztechnische Stellungnahme zur 1. Beteiligung behält weiterhin ihre Gültigkeit! Aus brandschutztechnischer Sicht ist Folgendes zu berücksichtigen: Für den verkehrsberuhigten Straßenbereich sind Einengungen und andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Die Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr müssen erfüllt werden. Kreisplanung Keine Anregungen. Untere Denkmalschutzbehörde Keine Bedenken. Untere Naturschutzbehörde Keine Bedenken. Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. SG Gewässerschutz Keine Bedenken. SG Bodenschutz Keine Bedenken. SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. SG Abfall Keine Bedenken. SG Geothermie Keine Stellungnahme. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Bedenken. Sozialplanung Keine Stellungnahme Kitabedarfsplanung Keine Stellungnahme Verkehrsbehörde Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. Keine Abwägung erforderlich. |