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Tagesordnung - 16/2024/309 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe  

 
 
Bezeichnung: 16/2024/309 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe
Datum: Mi, 11.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:02 - 23:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Großenaspe
Ort: Am Beek 1, 24623 Großenaspe
Anlagen:
16 GV Einladung vfg  
16 GV Antrag zum TOP Trinkwasserversorgung  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 4  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 11.09.2024  
16/2024/308  
     
   
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 8  
1. Einwohnerfragezeit      
Ö 9  
Vorstellung Gleichstellungsbeauftragte Amt Bad Bramstedt-Land     VO/16/2024/616  
Ö 10  
Änderung der Aufgabenzuschreibungen der Wählergemeinschaft Bürger für Bürger (BfB)     VO/16/2024/591  
Ö 11  
Sanierung des Wendekreises in der Straße "Am alten Sportplatz" hier: nachträgliche Zustimmung Auftragserteilung     VO/16/2024/581  
Ö 12  
B21 2.Ä / F31 - Abwägungsbeschluss nach der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der TÖB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 und der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"     VO/16/2024/602  
    11.12.2024 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Abwägungsbeschluss:

 

Zur

 

Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 21 2. Änderung der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB's werden nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss / Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am 11.12.2024 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

2024-09-10 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Die Belange des archäologischen Denkmalschutzes werden in der Begründung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und in der Begründung der 2. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe korrekt berücksichtigt. Daher haben wir  keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

Keine Abwägung erforderlich.

2024-09-11 Stadt Neumünster

Wir bedanken uns für die Beteiligung in den oben genannten Verfahren. Seitens des Fachdienstes Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster werden keine Bedenken gegen die o.g. Verfahren hervorgebracht.

Keine Abwägung erforderlich.

2024-09-20 Kampfmittelräumdienst

In der o. a. Gemeinde/Stadt sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn von Tiefbaumaßnahmen wie z. B. Baugruben/Kanalisation/Gas/Wasser/Strom und Straßenbau ist die o. a. Fläche/Trasse gem. Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt Dezernat 33, Sachgebiet 331 Mühlenweg 166 24116 Kiel durchgeführt. Bitte weisen Sie die Bauträger darauf hin, dass sie sich frühzeitig mit dem Kampfmittelräumdienst in Verbindung setzen sollten, damit Sondier- und Räummaßnahmen in die Baumaßnahmen einbezogen werden können.

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

2024-09-20 Untere Forstbehörde

Gegenüber der letzten Beteiligung stellt sich aus Sicht der Forstbehörde kein anderer Sachverhalt dar. Daher verweise ich auf meine Stellungnahme vom 25.03.2024.

Keine Abwägung erforderlich.

2024-10-02 Stadt Kaltenkirchen

Seitens der Stadt Kaltenkirchen werden zu den o.g. Bauleitplänen keine Anregungen oder Bedenken geäert.

Keine Abwägung erforderlich.

2024-10-21 Kreis Segeberg für den B21 2.Ä

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:

 

Tiefbau

Keine Bedenken.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde  Keine Stellungnahme.

 

Vorbeugender Brandschutz  Die brandschutztechnische Stellungnahme zur 1. Beteiligung hat weiterhin Gültigkeit!

 

Aus brandschutztechnischer Sicht ist Folgendes zu berücksichtigen: Für den verkehrsberuhigten Straßenbereich sind Einengungen und andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Die Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr müssen erfüllt werden.

 

Kreisplanung

Keine Anregungen.

 

Untere Denkmalschutzbehörde  Keine Bedenken.

 

Untere Naturschutzbehörde  Keine Bedenken.

 

Wasser - Boden - Abfall

SG Abwasser

Keine Bedenken.

 

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

 

SG Bodenschutz

Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Änderungen.

 

Hinweis: Im Umweltbericht auf Seite 12, Kapitel „A4) Fläche, Boden“, wurde eine planungsbegleitende Baugrunduntersuchung erwähnt. Diese Unterlage ist nicht mit eingestellt worden.

 

SG Grundwasserschutz

Keine Bedenken.

 

SG Abfall

Keine Bedenken.

 

SG Geothermie

Keine Stellungnahme.

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Bedenken

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

 

Kitabedarfsplanung

Keine Stellungnahme.

 

Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Wird zur Kenntnis genommen. Das genannte Bodengutachten bezieht sich auf den Ursprungsplan. Der Text in der Begründung spiegelt das auf den Geltungsbereich übertragbare Ergebnis wieder.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

2024-10-21 Kreis Segeberg ausschließlich für den F31

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:

 

Tiefbau

Keine Bedenken.

 

Untere Bauaufsichtsbehörde  Keine Stellungnahme.   

 

Vorbeugender Brandschutz  Die brandschutztechnische Stellungnahme zur 1. Beteiligung behält weiterhin ihre Gültigkeit!

 

Aus brandschutztechnischer Sicht ist Folgendes zu berücksichtigen: Für den verkehrsberuhigten Straßenbereich sind Einengungen und andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr weiterhin möglich ist. Die Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr müssen erfüllt werden.

 

Kreisplanung

Keine Anregungen.

 

Untere Denkmalschutzbehörde  Keine Bedenken.

 

Untere Naturschutzbehörde  Keine Bedenken.

 

Wasser - Boden - Abfall  

SG Abwasser

Keine Bedenken.

 

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

 

SG Bodenschutz

Keine Bedenken.

 

SG Grundwasserschutz

Keine Bedenken.

 

SG Abfall

Keine Bedenken.

 

SG Geothermie

Keine Stellungnahme.

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Bedenken.

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme

 

Kitabedarfsplanung

Keine Stellungnahme

 

Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 13  
B21 2.Ä - Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" der Gemeinde Großenaspe     VO/16/2024/604  
Ö 14  
F31 - Abschließender Beschluss über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" der Gemeinde Großenaspe     VO/16/2024/603  
Ö 15  
Erschließung B-Plan 21 "Am Eidring"- Bepflanzung im öffentlichen Verkehrsraum hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter     VO/16/2024/588  
Ö 16  
Anschaffung und Installation einer Traglufthalle für das Feuerwehrfahrzeug     VO/16/2024/624  
Ö 17  
Abschluss einer Träger- und Finanzierungsvereinbarung für den Betrieb der Kita Löwenzahn in Großenaspe ab dem 01.01.2025     VO/16/2024/625  
Ö 18  
Infotafeln über Großenaspe     VO/16/2024/621  
Ö 19  
Barrierefreie Erschließung der Grundschule Großenaspe: Beauftragung des geprüften 1. Nachtragsangebotes der Firma Damm     VO/16/2024/619  
Ö 20  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023     VO/16/2024/595  
Ö 21  
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Großenaspe     VO/16/2024/628  
Ö 22  
Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Großenaspe     VO/16/2024/627  
Ö 23  
16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großenaspe (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/16/2024/620  
Ö 24  
7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Großenaspe / Ortsteil Brokenlande (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/16/2024/626  
Ö 25  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025     VO/16/2024/615  
Ö 26  
Verlängerung der Optionsfrist zum § 2 b Umsatzsteuergesetz     VO/16/2024/622  
Ö 27  
Jahresplaner Gemeindevertretersitzungen     VO/16/2024/583  
Ö 28  
Anfragen und Mitteilungen der Mitglieder      
Ö 29  
2. Einwohnerfragezeit      
N 30     Niederschlagung von Forderungen      
N 31     Wegeangelegenheiten im Innenbereich      
N 32     Personalangelegenheiten      
N 33     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16 GV Einladung vfg (436 KB)      
Anlage 2 2 16 GV Antrag zum TOP Trinkwasserversorgung (474 KB)