Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die beigefügte Träger- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und der Gemeinde Großenaspe unter der Bedingung, dass die Berechnung der Verwaltungskosten in Höhe von 8 % auf Basis der Personal-Ist-Kosten des pädagischen Personals erfolgt.Die Finanzierungsvereinbarung soll ab dem 01.01.2025 gelten.