Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 34. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „südlich der Landesstraße L319, westlich der Autobahn A7, beidseitig der Kreisstraße K58, beidseitig der Hochspannungsfreileitung, nördlich des bestehenden Windparks und östlich der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
NEUE ENERGIEN Ingenieurplanungen GmbH
Dorfstraße 12
24582 Mühbrook
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
7. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.